Anpassung der Abrechnungsdateien an die Technischen Anlage (TA) 20, die zum 01. Oktober verpflichtend wird.
Update der Liste für besonderen Verordnungsbedarf (BVB) / Langfristigen Heilmittelbedarf (LHM)
Anpassung von Datenbanktabellen, um mögliche Probleme mit der Blanko-Verordnung vorzubeugen